Kraftwerks Moorburg

UVP-Vorprüfung zur Beurteilung der Auswirkungen einer Grundwasserhaltung


... beim Bau des Kraftwerks Moorburg

Die geplanten Grundwasserhaltungsmaßnahmen für den Neubau des Kraftwerkes Moorburg erfordern für die  Bauphase (ca. 2 ½ Jahre) eine UVP-Vorprüfung im Einzelfall nach § 3 c UVPG. Diese wurde 2007 bis 2008 durchgeführt.

Um die möglichen Auswirkungen bauzeitlich veränderter Grundwasserverhältnisse auf Schutzgüter des UVPG einschätzen zu können, wurde eine vereinfachte Grundwassermodellierung durchgeführt. Das bei der Grundwassermodellierung betrachtete Modellgebiet war zugleich Untersuchungsgebiet für die Vorprüfung. In diesem Gebiet wurden die Schutzgüter Wasser, Boden, Biotope, Landschaft und Kultur- und Sachgüter untersucht. Schutzgebiete und geschützte Lebensräume und Landschaftsbestandteile wurden berücksichtigt.

Grundlage der UVP-Vorprüfung waren neben der o. g. Grundwassermodellierung bereits vorliegende Gutachten und Fachbeiträge sowie Auskünfte der BSU Hamburg. Eigenerhebungen wurden nicht durchgeführt. Die Grundwasserhaltung wird kontinuierlich und je nach Baumaßnahme mit unterschiedlicher Förderleistung betrieben. Ergebnis der Untersuchungen war:

Durch die GW-Haltung verändert sich zeitweilig die Grundwasserdynamik. Dies kann dazu führen, dass sich mögliche Schadstoffe im Grundwasser in Richtung GW-Haltung bewegen. Dem kann mit der Errichtung sog. Schluckbrunnen entgegen gewirkt werden. Die möglichen Auswirkungen der GW-Haltung bzgl. der Gewässergüte sind vermeidbar. Die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung sind reversibel. Erhebliche Auswirkungen auf die anderen untersuchten Schutzgüter lassen sich nicht ableiten.